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Offenlage Bebauungsplan und FNP Änderung "Am Hollergraben"
Bebauungsplan „Am Hollergraben“ und 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Hollergraben“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg hat den Entwurf des Bebauungsplans „Am Hollergraben“ sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtlichen Bauvorschriften) nach § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 91 HBO beschlossen sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt. Ferner hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Hollergraben“ beschlossen sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg hat in ihrer Sitzung am 15.06.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Am Hollergraben“ sowie für die damit einhergehende 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Hollergraben“ beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über folgende Flurstücke der Gemarkung Nieder-Klingen:
Flur 1: Flurstücke 347/1 (tlw.) und
Flur 2: Flurstücke 1, 2, 3, 5/1, 151 (tlw.) und 128 (tlw.)
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans erstreckt sich über folgende Flurstücke der Gemarkung Nieder-Klingen:
Flur 2: Flurstücke 1, 2, 3, 5/1
Die Abgrenzung der Geltungsbereiche ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen. Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich ist jeweils die Planzeichnung. Die räumlichen Geltungsbereiche sind in den Abbildungen 1 und 2 dargestellt.
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Abb. 1: Geltungsbereich Bebauungsplan o. M., Planergruppe ASL, Stand November 2025 |

Abb. 2: Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung o. M., Planergruppe ASL, Stand November 2025 |
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „Am Hollergraben“ und der 15. Flächennutzungsplanäderung „Am Hollergraben“
Der Lageplan mit der Darstellung des Geltungsbereichs des Entwurfs des Bebauungsplans „Am Hollergraben“ einschließlich Begründung und Umweltbericht, der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtlichen Bauvorschriften) nach § 91 HBO, der Lageplan mit der Darstellung des Geltungsbereichs des Entwurfs der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Hollergraben“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen werden
vom 17.08.2026 bis einschließlich 17.09.2026
im Internet veröffentlicht und können auf der Homepage der Gemeinde Otzberg unter der Rubrik „Rathaus & Politik / Aktuelles / Offenlagen Bauleitplanverfahren“ unter:
https://www.otzberg.de/rathaus-politik/aktuelles/bekanntmachungen/
sowie über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/m-o
eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse bauamt@otzberg.de übermittelt werden.
Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können die o. g. Planunterlagen während des Veröffentlichungszeitraums im Bauamt der Gemeinde Otzberg, Bismarckstraße 8, 64853 Otzberg, digital eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Planunterlagen am selben Ort während des Veröffentlichungszeitraums öffentlich ausgelegt und können während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung
montags, dienstags, donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr,
mittwochs von 8:00 bis 12:00 Uhr,
und 16:00 bis 18:30 Uhr
freitags von 9.00 bis 11.00 Uhr,
sowie nach Terminvereinbarung
eingesehen werden.
Stellungnahmen zur Planung können während der Veröffentlichungsfrist vom 17.08.2026 bis einschließlich 16.09.2026 elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@otzberg.de, schriftlich auf dem Postweg an den Gemeindevorstand der Gemeinde Otzberg, Otzbergstraße 13, 64853 Otzberg, oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie über die 15. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist eingesehen werden:
- Umweltbericht zum Bebauungsplan „Am Hollergraben“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Hollergraben“, Planergruppe ASL, Frankfurt am Main, Mai 2026
- Artenschutzuntersuchung, Dipl.-Biologe G. Eppler, Lampertheim, Juli 2025
Umweltbezogene Stellungnahmen betreff der Schutzgüter Mensch, Kultur, Tiere, Pflanzen, Schutzgütern Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Boden, aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die ebenfalls im Internet veröffentlicht und parallel öffentlich ausgelegt werden
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgen vor
- BUND, Stellungnahme vom 17.12.25
Themen: Bauweise, Erhaltung Bäume, Ökopunkte, Baumaterial, Wärmeversorgung
- Regierungspräsidium Darmstadt - Kampfmittelräumdienst, Stellungnahme vom 09.12.2025
Thema: Kampfmittel
- Regierungspräsidium Darmstadt, Stellungnahme vom 18.12.2025
Themen: Starkregen, Wasserschutzgebiet, Niederschlagswasser, Grundwasser, Oberflächen-gewässer, Versickerungsanlagen, Bodenschutz
- Wanderverband Hessen e.V., Stellungnahme vom 04.12.2025
Thema: Solarenergie
- Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg, Stellungnahme vom 20.12.25
Thema: Trink- und Brauchwasser
- Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg; Stellungnahme vom 11.02.2026
Themen: Wasserschutzgebiet, Versickerung, Niederschlagswasser, Grundwasser, Bodenschutz, Erhaltung Baum, Grünlandnutzung, Ökokonto, Artenschutz, Landwirtschaftliche Emissionen, Starkregen, Löschwasser
Die umweltbezogenen Informationen verteilen sich schutzgutbezogen auf die folgenden Unterlagen:
Schutzgut Fläche | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächenbedarf, Neuversiegelung, Bestand, Nutzungen. |
Schutzgut Landschaft | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestand und Bewertung, Vorbelastungen, Konfliktanalyse, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, |
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologischen Vielfalt | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestand und Bewertung, Vorbelastungen, Konfliktanalyse, Biotopverluste, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen, Pflanzabstände, Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung, artenschutzrechtliche Bewertung, Monitoring, Sicherung der Umsetzung von Maßnahmen. |
Schutzgut Boden Umweltbezogene Informationen finden sich insbesondere in den Unterlagen 1, 3, 4, 5 und 8. | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestand und Bewertung, Vorbelastungen, Konfliktanalyse, Zustand und Funktionen, Geologie, nachsorgender und vorsorgender Bodenschutz, Neuversiegelung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen |
Schutzgut Grund- und Oberflächengewässer | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestand und Bewertung, Schutzgebiete nach Wasserrecht, Neuversiegelung, potenziell zutage tretendes Grundwasser, Vernässungsgefährdung, Erfordernis wasserrechtlicher Genehmigungen, Bewirtschaftung des Niederschlagswassers, Starkregenereignisse, Wasserversorgung |
Schutzgut Klima und Luft | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestand und Bewertung, Vorbelastungen, Konfliktanalyse, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen, Starkregen, Kaltluftentstehung. |
Schutzgut Mensch | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestand und Bewertung, Konfliktanalyse, Verkehrslärm, Erholungsinfrastruktur. |
Schutzgut Kultur- und Sachgüter | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: dem fehlenden Bestand an bedeutsamer Kultur- oder Sachgütern, Bodendenkmal im direkten Umfeld, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. |
Die Öffentlichkeit wird durch diese Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und § 3 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg.
Die Gemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.
Otzberg, den 11.08.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Otzberg
gez. Matthias Weber, Bürgermeister



