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Offenlage BP und FNP-Änderung "Raiffeisenstraße"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg hat in ihrer Sitzung am 29.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Raiffeisenstraße“ sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtlichen Bauvorschriften) nach § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 91 HBO beschlossen sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt. Ferner hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg ihrer Sitzung am 29.09.2026 den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Raiffeisenstraße“ beschlossen sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg hat in ihrer Sitzung am 29.09.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Raiffeisenstraße“ sowie für die damit einhergehende 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Raiffeisenstraße“ beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über folgende Flurstücke der Gemarkung Lengfeld:
Flur 1: Flurstücke 707 tlw., 709 tlw., 710, 711, 712, 713, 714, 715 tlw. und 716 tlw.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich über folgende Flurstücke der Gemarkung Lengfeld
Flur 1: Flurstücke 709 tlw., 710, 711, 712, 713 und 714.
Die Abgrenzung der Geltungsbereiche ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen. Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich ist jeweils die Planzeichnung. Die räumlichen Geltungsbereiche sind in den Abbildungen 1 und 2 dargestellt.
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Abb. 1: Geltungsbereich Bebauungsplan o. M., Planergruppe ASL, Stand Juli 2026 |
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Abb. 2: Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung o. M., Planergruppe ASL, Stand November 2025 |
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „Raiffeisenstraße“ und der 16. Flächennutzungsplanänderung „Raiffeisenstraße“
Der Entwurf des Bebauungsplans „Raiffeisenstraße“ einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtlichen Bauvorschriften) nach § 91 HBO, der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Raiffeisenstraße“ einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 12.10.2026 bis einschließlich 11.11.2026
im Internet veröffentlicht und können auf der Homepage der Gemeinde Otzberg unter der Rubrik „Rathaus & Politik / Aktuelles / Offenlagen Bauleitplanverfahren“ unter:
https://www.otzberg.de/rathaus-politik/aktuelles/bekanntmachungen/
sowie über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/m-o
eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse bauamt@otzberg.de übermittelt werden.
Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können die o. g. Planunterlagen während des Veröffentlichungszeitraums im Bauamt der Gemeinde Otzberg, Bismarckstraße 8, 64853 Otzberg, digital eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Planunterlagen am selben Ort während des Veröffentlichungszeitraums öffentlich ausgelegt und können während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung
montags, dienstags, donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr,
mittwochs von 8:00 bis 12:00 Uhr,
und 16:00 bis 18:30 Uhr
freitags von 9.00 bis 11.00 Uhr,
sowie nach Terminvereinbarung
eingesehen werden.
Stellungnahmen zur Planung sollen während der Veröffentlichungsfrist vom 12.10.2026 bis einschließlich 11.11.2026 elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@otzberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich auf dem Postweg an den Gemeindevorstand der Gemeinde Otzberg, Otzbergstraße 13, 64853 Otzberg, oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie über die 16. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des jeweiligen Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist eingesehen werden:
- Alternativenprüfung § 1a BauGB, Planergruppe ASL, Frankfurt, November 2025
- Artenschutzuntersuchung, Prüfung der Auswirkungen einer Bebauung auf geschützte Arten gemäß § 44 BNatSchG, Büro Gerhard Eppler, Lampertheim, Juli 2026
- Verkehrsgutachten, IMB-Plan, Hanau, Juli 2026
- Baugrunderkundung und geotechnische Beratung, Ingenieurbüro für Geotechnik Robert Pflug (beratender Ingenieur der Ingenieur-kammer Hessen), Gelnhausen, 01.12.2025
- Archäologisch-geophysikalische Prospektion Lengfeld, Gemeinde Otzberg, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Magnetometerprospektion, Büro Posselt & Zickgraf Prospektionen, Marburg a. d. Lahn, 26.02.2026
- Stellungnahme zur Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange bei der Bauleitplanung, Ingenieurbüro Reitzel GmbH & Co. KG, Groß-Zimmern, 26.06.2026
- Umweltbericht zum Bebauungsplan „Raiffeisenstraße“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie zur 16 Änderung des Flächennutzungsplans „Raiffeisenstraße“, Planergruppe ASL, Frankfurt am Main, September 2026
Umweltbezogene Stellungnahmen betreff der Schutzgüter Mensch, Kultur, Tiere, Pflanzen, Schutzgütern Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Boden, aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die ebenfalls im Internet veröffentlicht und parallel öffentlich ausgelegt werden
- Bürger 1, Stellungnahmen 28.12.25 u. 03.06.25
Themen: Hangentwässerung, Lärmschutz Wertstoffdeponie, Regenrückhaltung, Verkehr
2. Bürger 2, Stellungnahme 20.12.25
Themen: Alternativenprüfung mit den Themen Verkehrsanbindung, Lärmschutz, Entwässerung
3. Regierungspräsidium Darmstadt - Kampfmittelräumdienst, Stellungnahme 16.12.25
Thema: Kampfmittel
4. Polizeipräsidium Südhessen, Stellungnahme 26.11.25
Thema: Verkehrsberuhigter Bereich
5. Wanderverein Hessen e.V., Stellungnahme 04.12.25
Thema: Solarenergie
6. Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg, Stellungnahme 05.12.25
Themen: Wasserversorgung, Druckerhöhung
7. e-netz Südhessenenergie AG, Stellungnahme 16.12.25
Thema: Stromversorgung
8. BUND, Stellungnahmen 23.12.25 und 1.12.25
Themen: Bauweise, Erhaltung Bäume, Ökopunkte, Baumaterial, Wärmeversorgung
9. Landesamt Denkmalpflege, Stellungnahme 18.12.25
Thema: Untersuchung Bodendenkmäler
10. HessenMobil, Stellungnahme 06.01.26
Themen: Verkehrsaufkommen, Anschluss Kreisstraße, Ausfahrten, Querungsmöglichkeiten
11. Regierungspräsidium Darmstadt, Stellungnahme vom 08.01.2026
Themen: Landwirtschaft, Alternativenprüfung, Wasserversorgung, Grundwasser, Vernässungs- und Setzrissschäden, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinien, Niederschlagswasser Versickerung, Schmutzwasser, Bodenschutz
12. Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg; Stellungnahme vom 11.02.2026
Themen: Niederschlagswasser, Baugrunduntersuchung, Versickerungsanlagen, Dach-begrünung, Baumrigolen, Grundwasser, Boden, Erhaltung und Anpflanzung Bäume, Ökokonto, Artenschutz, Landwirtschaft, Erosionsgefährdung, Löschwasser
Die umweltbezogenen Informationen verteilen sich schutzgutbezogen auf die folgenden Unterlagen:
Schutzgut Fläche | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächenbedarf, Neuversiegelung, Bestand, Nutzungen. |
Schutzgut Landschaft | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestand und Bewertung, Vorbelastungen, Konfliktanalyse, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, |
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologischen Vielfalt | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestand und Bewertung, Vorbelastungen, Konfliktanalyse, Biotopverluste, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen, Pflanzabstände, Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung, artenschutzrechtliche Bewertung, Monitoring, Sicherung der Umsetzung von Maßnahmen. |
Schutzgut Boden Umweltbezogene Informationen finden sich insbesondere in den Unterlagen 4 und 7. | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestand und Bewertung, Vorbelastungen, Konfliktanalyse, Zustand und Funktionen, Geologie, nachsorgender und vorsorgender Bodenschutz, Neuversiegelung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen |
Schutzgut Grund- und Oberflächengewässer | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestand und Bewertung, Schutzgebiete nach Wasserrecht, Neuversiegelung, potenziell zutage tretendes Grundwasser, Vernässungsgefährdung, Erfordernis wasserrechtlicher Genehmigungen, Bewirtschaftung des Niederschlagswassers, Starkregenereignisse, Wasserversorgung |
Schutzgut Klima und Luft | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestand und Bewertung, Vorbelastungen, Konfliktanalyse, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen, Starkregen, Kaltluftentstehung. |
Schutzgut Mensch | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestand und Bewertung, Konfliktanalyse, Verkehr Erholungsinfrastruktur. |
Schutzgut Kultur- und Sachgüter | Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: dem fehlenden Bestand an bedeutsamer Kultur- oder Sachgütern, Bodendenkmälern sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. |
Die Öffentlichkeit wird durch diese Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und § 3 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Über die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg im Rahmen der Abwägung.
Die Gemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.
Otzberg, den 01.10.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Otzberg
gez. Matthias Weber, Bürgermeister




