Erneute Offenlage B-Plan "PV-Anlage - Die langenMorgen" sowie 14. FNP-Änderung


Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 17.08.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „PV-

Anlage – Die langen Morgen“ im Ortsteil Hering sowie die zugehörige 14. Änderung des Flächennutzungsplans Otzberg gebilligt und eine erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Diese erneute Offenlage wurde erforderlich, um die im Bekanntmachungstext geforderten „Arten der verfügbaren umweltbezogenen Informationen“ zu ergänzen.

Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaik-Anlage auf der derzeitig im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche für Landwirtschaft.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Außenbereich der Gemeinde Otzberg, im Ortsteil Hering.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von 4,63 ha und umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Hering, Flur 4 Flurstück Nr. 109, sowie den nördlichen Teil des angrenzenden Grundstücks Gemarkung Hering, Flur 4 Flurstück Nr. 110.

Lage des Plangebiets in der Gemeinde Otzberg:

Lage des Plangebiets im Liegenschafts-/Katasterplan:

 

 

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „PV-Anlage – Die langen Morgen“ sowie der zugehörigen 14. Flächennutzungsplanänderung:

Der Entwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage – Die langen Morgen“ im Ortsteil Hering sowie zugehörige 14. Änderung des Flächennutzungsplans Otzberg einschließlich deren textlichen Festsetzungen und Begründung werden im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Otzberg unter

https://www.otzberg.de/rathaus-politik/aktuelles/bekanntmachungen

vom 31.08.2026 bis einschließlich 30.09.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit vorgehalten und zur Einsicht bereitgestellt (Auslegung der Unterlagen): im Bauamt der Gemeinde Otzberg, Ortsteil Lengfeld, Bismarckstraße 8, 64853 Otzberg während der folgenden Dienststunden: Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mittwoch von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Stellungnahmen können während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch an bauamt@otzberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch in Textform an den Gemeindevorstand der Gemeinde Otzberg, Otzbergstraße 13, 64853 Otzberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „PV-Anlage – Die langen Morgen“ im Ortsteil Hering sowie zugehörige 14. Änderung des Flächennutzungsplans Otzberg unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplan „PV-Anlage – Die langen Morgen“ im Ortsteil Hering sowie zugehörige 14. Änderung des Flächennutzungsplans Otzberg nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. Schutzgut Mensch (Immissionen im Plangebiet / Mögliche Emissionen durch die geplanten

Nutzungen / Naherholung, Freizeitnutzungen)

2. Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume (Biotoptypen und Vegetation / Fauna)

3. Schutzgut Boden (Bodenfunktionen, vorsorgender Bodenschutz, Flächenverbrauch /Bodenverunreinigungen, Kampfmittel)

4. Schutzgut Wasser

5. Schutzgut Klima

6. Schutzgut Landschaft (insbesondere Landschaftsbild und Sichtbeziehungen)

7. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (insbesondere Boden- und Kulturdenkmäler)

8. Erhebliche Umweltauswirkungen während der Bauphase

9. Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern bzw. Umweltbelangen

10. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung (Nullvariante) der Planung

11. Naturschutzrechtlicher Eingriff und Ausgleich (Gegenüberstellung von Ist-Zustand und Planung und Rechnerische Bilanz)

12. Artenschutzrechtliche Prüfung (§ 44 BNatSchG)

13. Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) 

Folgende umweltbezogenen Unterlagen werden mit veröffentlicht:

  • Umweltbericht gemäß § 2a BauGB vom 03.02.2026 (FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Bestandserfassungen im Gelände und Artenschutzrechtliche

Prüfung) vom 03.02.2026 (FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung)

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der vorherigen Offenlage (05.06. bis 07.07.2025) werden mit veröffentlicht:

  • Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg vom 27.05.2025
  • Wanderverband Hessen e.V. vom 28.05.2025
  • Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. vom 17.06.2025
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen vom 24.06.2025
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. vom 03.07.2025
  • Landkreis Darmstadt-Dieburg (Abteilungen: Gewässer- und Bodenschutz, Untere

Naturschutzbehörde, Landwirtschaft, Untere Denkmalschutzbehörde) vom 02.07.2025

  • Regierungspräsidium Darmstadt (Abteilungen: Regionale Siedlungs- und

Bauleitplanung, Bauwesen, Grundwasser, Oberflächengewässer, Abwasser, Immissionsschutz, Nachsorgender Bodenschutz, Vorsorgender Bodenschutz, Bergaufsicht, Landwirtschaft, Fischerei, internationaler Artenschutz, Naturschutz (Planungen und Verfahren) vom 07.07.2025

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist im Internet eingestellt unter:


Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich unter:

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e

DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. mit § 3 BauGB (Baugesetzbuch) und dem HDSIG (Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Hinweis zur Änderung Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4

Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7

Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Öffentlichkeit wird durch diese Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet.

Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg.

Die Gemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

Otzberg, den 24.08.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Otzberg 

gez. Matthias Weber, Bürgermeister