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- Haushaltsplan 2025 / 2026
- Gemeindewahl: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
- Ortsbeirat Ober-Nauses: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Lengfeld 30.04.2026
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung-1
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung - 27.04.2026
- Konstituierende Sitzung Gemeindevertretung 28.04.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Ober-Nauses 04.05.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Ober-Klingen 06.05.2026
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- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Habitzheim 07.05.2026
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Gemeindewahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026-1
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Nieder-Klingen 13.04.2026
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Ortsbeiratswahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026
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Zuständigkeiten bei Sterbefälle
Das Standesamt Otzberg ist für Sterbefälle zuständig, die in Otzberg eingetreten sind.
Fand der Sterbefall außerhalb von Otzberg, z.B. im Krankenhaus, statt, ist das Standesamt am Todesort zuständig. Der Sterbefall muss dort angezeigt werden und die Sterbeurkunde werden im Anschluss von diesem Standesamt ausgestellt.
Das Standesamt Otzberg berät Sie gerne, falls Sie unsicher sind, welche Stelle für Ihren Fall zuständig ist.
Leistungen im Bereich Sterbefälle
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