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- Haushaltsplan 2025 / 2026
- Gemeindewahl: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
- Ortsbeirat Ober-Nauses: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Lengfeld 30.04.2026
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung-1
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung - 27.04.2026
- Konstituierende Sitzung Gemeindevertretung 28.04.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Ober-Nauses 04.05.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Ober-Klingen 06.05.2026
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- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Habitzheim 07.05.2026
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Gemeindewahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026-1
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Nieder-Klingen 13.04.2026
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Ortsbeiratswahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026
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Zuständigkeit bei Geburten
Das Standesamt Otzberg ist nur für Geburten zuständig, die in Otzberg stattgefunden haben.
Fand die Geburt hingegen außerhalb von Otzberg, zum Beispiel in einem Krankenhaus, Geburtshaus oder einer anderen Einrichtung, statt, ist das Standesamt am Geburtsort zuständig. Die Geburt muss dann dort angemeldet werden; anschließend wird die Geburtsurkunde von diesem Standesamt ausgestellt.
Das Standesamt Otzberg berät Sie gerne, falls Sie unsicher sind, welche Stelle für Ihren Fall zuständig ist.
Leistungen im Bereich Geburten
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