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Förderung zur Haus- und Hofbegrünung und Zisternen
Details zum Förderprogramm
Mit unserem neuen Förderprogramm mit Fördermitteln der kommunalen Klimarichtlinie des Landes Hessen und im Rahmen des Klimaplan Hessen unterstützen wir Sie dabei, Ihren Beitrag zu einem grüneren und gesünderen Wohnumfeld und Zuhause zu leisten!
Wir unterstützen Sie mit Zuschüssen bis zu 85 % und bis maximal 20.000 Euro bei
- Dachbegrünung,
- Fassadenbegrünung,
- Entsiegelung und Begrünung von Grundstücksflächen und
- beim Einbau von Zisternen.
Inbegriffen sind beispielsweise auch die Begrünung von Mauern, Mülltonneneinhausungen und Carports oder die Umwandlung von Schottergärten in naturnahe Vorgärten.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Vereine, die Eigentümer, Erbbauberechtigte, sowie Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden sind.
Das Fördergebiet
Das Fördergebiet erstreckt sich über den gesamten Ortsteil Nieder-Klingen!
WIE LÄUFT DAS FÖRDERPROGRAMM AB? WAS MUSS ICH TUN UM EINE FÖRDERUNG ZU ERHALTEN?
- Informieren: Lesen Sie die Förderrichtlinie und informieren Sie sich über die Förderbedingungen. Wichtig: prüfen Sie, ob Ihr Projekt förderfähig ist und ob es im Fördergebiet liegt.
- Beratung: Optional bieten wir eine kostenfreie Vor-Ort-Beratung an - unsere Experten und Expertinnen durch unser Planungsbüro helfen bei der Planung und Antragsvorbereitung, klären Ihre offenen Fragen und beseitigen Unklarheiten. Füllen Sie das Interessensbekundungsformular aus und reichen es bei uns, der Gemeinde Otzberg, ein.
- Antrag stellen: Sie haben Ihre Vor-Ort-Beratung erhalten und sich entschieden Maßnahmenvorschläge umzusetzen. Das freut uns! Dann ist es an der Zeit, den Förderantrag auszufüllen. Sie holen Angebote von verschiedenen Betrieben ein und senden Ihren Förderantrag an uns.
Wichtig: Erst nach Bewilligung des Förderantrags beginnen Sie mit der Umsetzung. Andernfalls ist eine Förderung nicht möglich!
- Nachweise und Belege: Reichen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung der Maßnahme Ihre Belege und Nachweise bei uns ein.
- Geschafft! Alles wurde geprüft und Sie erhalten die bewilligte Fördersumme. Nun können Sie sich an Ihrem umgesetzten Projekt erfreuen!
Sie wohnen außerhalb des Fördergebiets?
Dann werfen Sie einen Blick auf die Infoseite der KfW. Die KfW bietet in ihrer Bundesförderung für effiziente Gebäude einen Förderkredit an, der unter den förderfähigen Maßnahmen auch Dach- und Fassadenbegrünungen listet:
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude – Kredit
Weitere Informationen und Mitwirkungsmöglichkeiten finden Sie unter folgendem Link.



