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Einladung zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Otzberg – Ober- und Nieder-Klingen (F 1888)
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim
Tel.-Nr.: 0611/535-8000, Fax-Nr.: 0611/327605392
E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-HP-05-18-88-01-B-0002#009
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Neuwahl des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren
Otzberg – Ober- und Nieder-Klingen (F 1888)
Durch die Änderung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Otzberg – Ober- und Nieder-Klingen notwendig geworden. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim am:
Mittwoch, den 20.05.2026 um 18:30 Uhr
im Volkshaus Ober-Klingen
Volkshausstr. 7, 64853 Otzberg
statt.
Gewählt werden fünf ordentliche Mitglieder und fünf stellvertretende Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft. Wiederwahl ist möglich.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Wahl mit.
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Teilnehmer, die am persönlichen Erscheinen im Wahltermin verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen. Die Wahlberechtigung ist im Termin nachzuweisen.
Wählbar sind nur natürliche Personen. Diese müssen nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich vorgelegt wird.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte, auch wenn dieser von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, hat nur eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer (Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Teilnehmer.
Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und ein neuer Wahltermin verspricht keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Bekanntmachung
Die Einladung zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft für Otzberg – Ober- und Nieder-Klingen wird in der Flurbereinigungsgemeinde Otzberg sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Reinheim, Groß-Bieberau, Höchst, Brensbach, Groß-Umstadt und Groß-Zimmern öffentlich bekannt gemacht.
Informationen zum Verfahren sind unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F1888 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Heppenheim, den 01.04.2026
Im Auftrag
gez. S. Heeg L.S.
(Verfahrensleitung)



