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- Haushaltsplan 2025 / 2026
- Gemeindewahl: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
- Ortsbeirat Ober-Nauses: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Lengfeld 30.04.2026
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung-1
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung - 27.04.2026
- Konstituierende Sitzung Gemeindevertretung 28.04.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Ober-Nauses 04.05.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Ober-Klingen 06.05.2026
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- Bekanntmachung des Ergebnisses der Gemeindewahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026-1
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Nieder-Klingen 13.04.2026
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Ortsbeiratswahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026
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Straßenschäden
Leistungsbeschreibung
Sie können Straßenschäden (wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen zwecks weiterer Veranlassungen und erforderlicher Maßnahmen weitergeleitet. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm für das jeweilige Jahr aufgenommen.
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An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Gemeinde Otzberg
Je nach Straße ist für die Behebung von Straßenschäden Hessen-Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement oder die Gemeinde zuständig.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Torsten DaumFachbereichsleiter

