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- Haushaltsplan 2025 / 2026
- Gemeindewahl: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
- Ortsbeirat Ober-Nauses: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Lengfeld 30.04.2026
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung-1
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung - 27.04.2026
- Konstituierende Sitzung Gemeindevertretung 28.04.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Ober-Nauses 04.05.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Ober-Klingen 06.05.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Hering 06.05.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Habitzheim 07.05.2026
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Gemeindewahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026-1
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Nieder-Klingen 13.04.2026
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Ortsbeiratswahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026
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Bauberatung
Leistungsbeschreibung
- Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
- Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
- Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
- Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.
Welche Gebühren fallen an?
Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.
Was sollte ich noch wissen?
Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

