Nachrücken: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung


Amtliche Bekanntmachung

Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung

Der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU

lfd. Nr. 2, Herr Rainer Bäcker hat zum 28. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach. Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg nachrückt:

Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

lfd. Nr. 13, Herr Jan Pons, Otzberg, 1048 Stimmen.

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Die bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:

Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU

lfd. Nr. 10, Frau Ruth Juhrig hat zum 28. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach. Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg nachrückt:

Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

lfd. Nr. 4, Herr Markus Römermann, Otzberg, 1027 Stimmen.

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Der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE

lfd. Nr. 1, Herr Siegfried-Josef Leib hat zum 28. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach. Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg nachrückt:

Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

lfd. Nr. 5, Herr Tobias Hanel, Otzberg, 927 Stimmen.

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Der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 6 - Miteinander für Otzberg, MfO

lfd. Nr. 2, Herr Jürgen Brodbek hat zum 28. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach. Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg nachrückt:

Nr. 6 - Miteinander für Otzberg (MfO)

lfd. Nr. 6, Herr Benjamin Fischer, Otzberg, 1313 Stimmen.

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Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter Markus Jakob, in Otzbergstraße 13, 64853 Otzberg schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Otzberg, 04.05.2026

Der Wahlleiter der Gemeinde Otzberg
Otzbergstraße 13
64853 Otzberg