- Rathaus & Politik
- Aktuelles
- News
- Bekanntmachungen
- Vergabeverfahren
- Archiv-Bekanntmachungen
- Haushaltsplan 2025 / 2026
- Gemeindewahl: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
- Ortsbeirat Ober-Nauses: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Lengfeld 30.04.2026
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung-1
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung - 27.04.2026
- Konstituierende Sitzung Gemeindevertretung 28.04.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Ober-Nauses 04.05.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Ober-Klingen 06.05.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Hering 06.05.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Habitzheim 07.05.2026
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Gemeindewahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026-1
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Nieder-Klingen 13.04.2026
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Ortsbeiratswahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026
- Mängelmelder
- Verwaltung
- Politik
- Aktuelles
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Bodenrichtwertauskunft erstellen
Leistungsbeschreibung
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.
Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:- Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.
Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.
Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten:
- VBORIS-Format (XML-Format)
- WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte
- wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.

