Ortsgerichte
Aufgaben des Ortsgerichts
Das Ortsgericht ist eine Hilfsbehörde der örtlichen Gerichte. Seine Aufgaben liegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Die hauptsächlichen Aufgaben des Ortsgerichts bestehen in Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, Aufnahme von Sterbefallanzeigen und Sicherung von Nachlässen sowie der Schätzung von Grundstücken und beweglichen Sachen.
Weitere Informationen zum Ortsgericht sind in diesem Flyer ersichtlich.
Ortsgericht Otzberg I - Lengfeld und Zipfen
Ortsgericht Otzberg II - Habitzheim
Ortsgericht Otzberg III - Hering und Ober-/Schloss-Nauses
Ortsgericht Otzberg IV - Ober- und Nieder-Klingen
Ortsgerichtsvorsteher
Georg Grabowski
Wilhelm-Leuschner-Straße 23