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Urkundenservice
Hinweis zur Zuständigkeit des Standesamtes Otzberg
Urkunden können nur vom Standesamt Otzberg ausgestellt werden, wenn sich der jeweilige Personenstandsfall – also die Geburt, Eheschließung oder der Sterbefall – in Otzberg ereignet hat.
Ebenfalls zuständig ist das Standesamt Otzberg für Personenstandsfälle, die sich vor dem 1. Januar 1972 in einem der heutigen Ortsteile von Otzberg ereignet haben.
Für den Ortsteil Ober-Nauses /Schloß-Nauses gilt eine besondere Regelung:
- bis zum 30. Juni 1938 das Standesamt Höchst i. Odw. zuständig,
- vom 1. Juli 1938 bis zum 31. Dezember 1971 das Standesamt Groß-Umstadt.
Bitte wenden Sie sich daher bei Anträgen auf Urkundenausstellung immer an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Ereignis ereignet hat.
Das Standesamt Otzberg berät Sie gerne, falls Sie unsicher sind, welche Stelle für Ihren Fall zuständig ist.
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