bey lagen Zur Lengfeld bürgermeisterey Rechnung 1742


Mit dem aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, der Zeit Friedrichs des Großen, stammenden „Rechnungs-Buch“ besitzt die Gemeinde Otzberg ein weiteres wertvolles Exponat.

Rechnungsbuch 1742, Buchdeckel
© Dr. Rolf Klein
Rechnungsbuch 1742, Buchdeckel

Das Buch hat eine Breite von 22,2 cm, eine Höhe von 36,2 cm und eine Dicke von 2,6 cm. Die 120 nicht nummerierten, doppelseitig beschriebenen Blätter sind nicht nur von unterschiedlicher Größe, sie differieren auch in Bezug auf Gewicht, Farbe und Struktur des verwendeten Materials. Es ist davon auszugehen, dass zunächst nur einzelne lose Blätter beschrieben wurden und die Bindung im Nachhinein erfolgte. Der Erhaltungszustand ist stark abgenutzt. Größtenteils sind die Blätter an den Rändern eingerissen.  Auch der schlichte rötlich-braune, aus Pappe bestehende Einband weist Beschädigungen auf. Auf dem Deckblatt kam es durch das spätere Notieren von „Lengfeld“ unter dem Titel und der Jahreszahl zu einer weiteren Beschädigung. Die Seiten sind bis auf wenige Stellen gut lesbar.

Die Zahlungseingänge sind unter 93 Positionen notiert. Die Angabe eines Datums sowohl im Text als auch am Ende einer Position, teilweise durch eine Unterschrift und ein Siegel beurkundet, ermöglicht eine zeitliche Zuordnung.

Position „No.1“ beginnt mit den Worten „Daß im 1742. Jahr bey hießiger Lengfelder Bürgermeisterey von nachen folgenden Posten nichtß eingangen alß“, (…) von beeth1, atz2 oder ßchürmgeld3“.

Rechnungsbuch 1742, Seite 1, bey Lagen Zur Lengfeld bürgermeisterey Rechnung 1742
© Dr. Rolf Klein
Rechnungsbuch 1742, Seite 1, bey Lagen Zur Lengfeld  bürgermeisterey Rechnung 1742

Im Folgenden werden unter den Positionen „No.2“ für den „January 1742“ und unter „No.3“ für „30ten Mey 1742“ die Zahlungseingänge einzelner namentlich erfasster Lengfelder Bürger verzeichnet. Die Zahlungseingänge belaufen sich auf durchschnittlich 11 Kreuzer bis 2 Gulden und bei „Jud Löb d. alt“ auf 29 Kreuzer sowie bei „Jud Löb d. Jung“4 auf 23 Kreuzer.

Rechnungsbuch 1742, Seite 3, Position No 1
© Dr. Rolf Klein
Rechnungsbuch 1742, Seite 3, Position No 1

Ein weiteres Beispiel ist die unter „No.12“ aufgeführte „Specification - Maß das diß jähriger Bürgermeister Arnoldt ein zu nehmen hat wie folget“. Hier werden u.a. die Eingänge von „Jud Isaac“, „Jud Löw der alt“ und „Jud Löw der Jung“5 mit je 5 Gulden sowie „Jud Jesel“ mit 3 Gulden und 5 Kreuzer verzeichnet. Weitere Eingänge von „Johann Adam Luft, Hanß Peter Itzel und Johann Leonhart Walter“ belaufen sich auf „Summa 6 Gulden“Es folgt unter „No.14“ das „Register über Die Lengfelder Schützen=Buch 1742, geschrieben was mir der Schütz Johannes Walter Horn hat angeben“.

Rechnungsbuch 1742, Position No 12
© Dr. Rolf Klein
Rechnungsbuch 1742, Position No 12

Schwierigkeiten gab es bei der Interpretation des Wortes „Schützen oder Gützen“.

Zur Wortform „Gützen“ findet sich bei Arcinsys unter der Signatur: HHStAW, 433, Nr. 2941 das „Gützerverzeichnis“ zur Gemarkung Weidenhausen, Gemeinde Hüttenberg, sowie unter HStAM, Katalog III, 10337, Amtsbuch, Katasteramt Rotenburg (Fulda), „Gützerauszug“, Verzeichnis der Besitz-stände. 

Rechnungsbuch 1742, Position No 14
© Dr. Rolf Klein
Rechnungsbuch 1742, Position No 14

Laut Einschätzung der Archiv-Beratungsstelle des Hessischen Landesarchivs sowie des Kreisarchivs Darmstadt-Dieburg dürfte es sich bei dem angegebenen Suchergebnis „Gützen“ in Arcinsys im Bestand Katasteramt Wetzlar eher um einen Tippfehler handeln, da sich im selben Bestand unter dem Begriff „Güterverzeichnis“ sehr viel mehr Treffer finden lassen. Allerdings ist der Begriff auch im Bestand des Katasteramts Rotenburg zu finden.

Die zweite Möglichkeit ergibt sich aus einem Vergleich mit dem fünften Wort der achten Zeile. So lässt sich das Wort auch als „Schützen“ erklären. Aus dem nachfolgenden Kontext ist die Begrifflichkeit „Schützen-Buch“ oder „Schütz Johannes Walter Horn“ im Sinne von Schutz oder jemanden/etwas beschützen zu verstehen. Der Verein für Computergenealogie erklärt die Berufsbezeichnung „Schütz“ wie folgt:  „ein amtlich bestelltes Organ zum Schutz von Fluren und Forsten gegen Diebstahl und Beschädigungen durch unbeaufsichtigte Tiere; meist mit einem Abzeichen gekennzeichnet. Je nach Einsatzbereich und Landschaft gab es den Feldschütz, Feldhüter, Flurschütz, Flurhüter, Waldschütz, Forstschütz und Bannwart“.6

Dies würde sich auch aus den im weiteren Verlauf verzeichneten Zahlungseingängen/Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten, die der Schütz Johannes Walter Horn angegeben hatte, erschließen.


Als Beispiel:

Wallenthin Lutz

  1. 6ten Mertz 2 gänß von der Streßen getrieben 1 Kreuzer
  2. 14ten April 2 gänß von der Streßen getrieben 1 Kreuzer
  3. 25ten Junius seiner Tochter gretelet im unasten7 Eigsgraben8 auf dem Habern9 gekraut10
Rechnungsbuch 1742, No 14
© Dr. Rolf Klein
Rechnungsbuch 1742, No 14

Die namentliche Erwähnung vieler Lengfelder Bürger ist, ebenso wie das Schatzungsbuch von 1721, eine unverzichtbare Quelle für die Familien- und Heimatforschung.

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1 Beeth oder Bede: Steuer

2 atz: Leistungen der Gemeinde bei Einquartierung und beim Durchzug von Truppen

3 ßchürmgeld/Schirmgeld: Schutz- oder Wegegeld, wenn Jemand sicheres Geleit durch ein bestimmtes Gebiet brauchte. 

4,5Es ist davon auszugehen, dass bei Löb“ und „Löw“ um Namensvarianten handelt. Mitte des 18.Jhs. gab es noch keine einheitliche Orthografie.

6 https://wiki.genealogy.com, Berufsbezeichnung Schütz, Hinweis vom Hessischen Landesarchiv-Archivberatungsstelle

6 unasten: unteren

7 Eigsgraben: Eichgraben

8 Habern: Korn

9 krauten: Unkraut jäten, ausrupfen

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Danke an Dr. Heike Brohm für ihre freundliche und hilfreiche Unterstützung. Dies gilt vor allem für ihre Hilfe in Bezug auf die Lesbarkeit bestimmter Wörter und die Erklärung von Begrifflichkeiten, deren Bedeutung und Verwendung. Ein weiterer Dank gilt Frau Galina Schacke von der Archivberatungsstelle/Hessisches Landesarchiv/Hessisches Staatsarchiv Marburg sowie Melanie Zeuner vom Kreisarchiv Darmstadt-Dieburg für ihre Hilfe bei der Interpretation des Wortes „Schützen oder Gützen“.

Gemeindearchiv IX, Konvolut 3-1

©Simone Mundry-Klein, August 2026

Währungssymbole

R = Reichsthaler

XR = Kreuzer

H = Heller