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Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl 2026
Für die Kommunalwahl am 15. März 2026 werden derzeit in ganz Hessen die Wahlbenachrichtigungen vorbereitet und versendet.
Die Wahlbenachrichtigungen müssen gemäß § 10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWO) spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also bis zum 22. Februar 2026, den Wahlberechtigten zugehen.
Unser Dienstleister hat bereits am 02. Februar 2026 mit dem Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen begonnen. Da der Versand zentral für ganz Hessen erfolgt, kann es bei der Zustellung zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Es wurde jedoch zugesichert, dass alle Wahlbenachrichtigungen bis spätestens Ende der 7. Kalenderwoche (13. Februar 2026) an die Deutsche Post AG übergeben werden.
Wir bitten daher, von Anfragen zur konkreten Zustellung der Wahlbenachrichtigungen abzusehen.
Die Zustellung erfolgt ausschließlich durch die Deutsche Post AG.
Briefwahlunterlagen beantragen
Die Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen beantragt werden:
- Online: Über diesen Link
- E-Mail, persönlich oder per Fax: Eine Antragstellung ist ebenfalls möglich.
- Telefonische Anträge sind nicht zulässig (§ 17 Abs. 1 Satz 3 KWO).
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wahlberechtigte, die bis spätestens zum 22. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um nicht Gefahr zu laufen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich an die Gemeindeverwaltung Otzberg.


