Demokratie an ihrem Kern mitgestalten:
Otzberg sucht Wahlhelfende für die Europawahl am 09.06.2024, für die Bürgermeisterwahl am 27.10.2024 und die evtl. stattfindende Stichwahl am 10.11.2024.


Wie wird man Wahlhelfer:in?

Stimmzettel ausgeben, den Urnengang beobachten, Wahlzettel auszählen: Am Wahltag übernehmen das ehrenamtlich Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer.

Wahlhelfer:in kann jede:r Wahlberechtigte werden. Dazu kontaktiert man sein zuständiges Wahlamt oder seine Gemeinde. Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer:innen ein sogenanntes Erfrischungsgeld.

Um die Einsatzfähigkeit eines Wahlvorstandes in einem Wahllokal zu gewährleisten, kann das zuständige Wahlamt wahlberechtigte Bürger:innen zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlhelfer:in verpflichten.

Was ist die Aufgabe einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers?

Zur Aufgabe des Wahlvorstandes gehört es, einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal zu gewährleisten. Nach Schluss der Wahlhandlung erfolgt die Ermittlung des Wahlergebnisses.

Der Wahlvorstand besteht aus fünf bis neun Wahlhelfer:innen. Hierzu gehören:

  • die/der Wahlvorsteher:in,
  • die/der stellvertretende Wahlvorsteher:in
  • die/der Schriftführer:in
  • die/der stellvertretende Schriftführer:in
  • mindestens ein:e Beisitzer:in.

Je nach Funktion im Wahlvorstand übernehmen Wahlhelfer:innen spezielle Aufgaben:

Wahlvorsteher:in:

Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher leitet den Wahlvorstand, eröffnet die Wahlhandlung und verteilt die Aufgaben auf Schriftführer:in oder die Beisitzer:innen. Sie bzw. er überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung, stellt das Wahlergebnis des Wahlbezirkes fest und gibt dieses nach Ende der Wahlzeit im Wahllokal bekannt. In die Zuständigkeit fällt außerdem die Anfertigung der Niederschriften und die Abgabe der Wahlunterlagen an die Gemeinde.

Schriftführer:in:

Die Schriftführerin oder der Schriftführer führt das Wählerverzeichnis und vermerkt darin die Stimmabgabe. Zudem fertigt sie bzw. er die Wahlniederschrift am Ende der Wahl an.

Beisitzerin oder Beisitzer:

Die Beisitzerin oder der Beisitzer geben Stimmzettel aus, beobachten den Wahlgang der Bürgerinnen und Bürger sowie die Wahlkabinen, sortieren und zählen die Stimmzettel aus.

Aufwand und Entschädigung

Die Tätigkeit als Wahlhelferin und Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt um 7:30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen. Zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet.

In der Gemeinde Otzberg werden die Wahllokale in der Regel so besetzt, dass ein Schichtdienst möglich ist: Eine Schicht übernimmt den Vormittag, eine den Nachmittag. Zur Auszählung der Stimmen treffen sich alle um 18:00 Uhr wieder.

Pausen zwischendurch sind in Absprache mit den anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern möglich; das Wahllokal bleibt selbstverständlich geöffnet.

Der Dienst in den Briefwahllokalen beginnt in der Regel um 15:00 Uhr und endet ebenso nach Auszählung der Stimmen.

In der Woche vor der Wahl findet eine Schulung statt, bei der die Helfenden auf die Aufgaben vorbereitet werden.

Für Ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld, je nach Funktion zwischen 25 und 35 €.

Wo kann ich mich melden?

Bei Interesse wenden Sie sich an das Wahlamt der Gemeinde Otzberg, Otzbergstraße 13, 64853 Otzberg, Tel. 06162/9604-300, per E-Mail an wahlen@otzberg.de oder online.