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Bebauungsplan „PV-Anlage - Die langen Morgen“ Ortsteil Hering sowie zugehörige 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Otzberg
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg hat in Ihrer Sitzung am 28.04.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage - Die langen Morgen“ Ortsteil Hering sowie zugehörigen Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Otzberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen. Zeitlich parallel mit dieser Offenlage werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) um Ihre Stellungnahmen gebeten.
Ziel des Verfahrens ist Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der derzeitig im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche für die Landwirtschaft.
Der Entwurf des Bebauungsplans nebst zugehöriger Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich deren Begründung und Anlagen werden in der Zeit
vom 05.06.2025 bis einschließlich 07.07.2025
am Betriebshof der Gemeinde Otzberg, Ortsteil Lengfeld, Raiffeisenstraße 4 (Container) während der folgenden Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Mittwoch von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr sowie
Freitag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Otzberg unter https://www.otzberg.de/rathaus-politik/aktuelles/bekanntmachungen/ und über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Außenbereich der Gemeinde Hering. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Gemarkung Hering, Flur 4 Flurstück Nr. 109, sowie den nördlichen Teil des angrenzenden Grundstücks Gemarkung Hering, Flur 4 Flurstück Nr. 110. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 4,63 ha.
Kartengrundlage: Geodaten - Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Jedermann hat das Recht, den Entwurf des Bebauungsplans sowie die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplans und deren Begründung und Anlagen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Otzberg abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Auslegungsfrist gemäß § 4 PlanSiG elektronisch an folgende E-Mail-Adresse abzugeben: gemeindeverwaltung@otzberg.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Otzberg, den 22.05.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Otzberg
gez. Matthias Weber, Bürgermeister