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- Haushaltsplan 2025 / 2026
- Gemeindewahl: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
- Ortsbeirat Ober-Nauses: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Lengfeld 30.04.2026
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung-1
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung - 27.04.2026
- Konstituierende Sitzung Gemeindevertretung 28.04.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Ober-Nauses 04.05.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Ober-Klingen 06.05.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Hering 06.05.2026
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Habitzheim 07.05.2026
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Gemeindewahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026-1
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Nieder-Klingen 13.04.2026
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Ortsbeiratswahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026
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Abfallberatung
Leistungsbeschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Otzberg

