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- Gemeindewahl: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
- Ortsbeirat Ober-Nauses: Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Konstituierende Sitzung Ortsbeirat Lengfeld 30.04.2026
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung-1
- Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung - 27.04.2026
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- Bekanntmachung des Ergebnisses der Ortsbeiratswahl der Gemeinde Otzberg am 15.03.2026
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Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
Leistungsbeschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
- die Startweise.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen
An wen muss ich mich wenden?
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Tobias DetamoreFachgebietsleitung

