Standsicherheitsprüfung der Grabmale


Die Standsicherheitsprüfung wird von einem beauftragten, zertifizierten und unabhängigen Sachverständigen, SG Standsicherheit Grabmale, durchgeführt.

Die Prüfung in dem angegebenen Zeitraum erfolgt vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen.

Warum ist eine jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabmale notwendig?

Ohne dass sichtbare Schäden entstehen, kann durch verschiedene Einwirkungen, wie Regen, Frost, Senkungen oder Wurzelwerk die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigt werden.

Bereits der Druck einer Hand oder ein kurzes Festhalten am Grabmal bei Pflanzarbeiten können genügen, um ein loses Grabmal zum Wanken oder sogar zum Umsturz zu bringen.

Rechtsgrundlage

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Friedhofsträger einmal im Jahr, nach Beendigung der Frostperiode, die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungs-vorschrift VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen.

Ablauf der Prüfung

Durch die Beauftragung der technischen Prüfung durch einen Sachverständigen, wird eine rechtssichere Kontrolle für jedes Grabmal gewährleistet. Die Standfestigkeitsprüfung eines Grabmals dauert nur einige Sekunden.

Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale erhalten anschließend eine Aufforderung, die Befestigung des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen.

Akut umsturzgefährdete Grabmale werden gesichert; die Kosten hierfür haben die Nutzungsberechtigten zu tragen.

Friedhofsamt der Gemeinde Otzberg