Öffentliche Bekanntmachung der Grundsteuern und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023


Bekanntmachung gemäß § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung i.V.m. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz über die Festlegung der Grundsteuer 2023 und der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der derzeit gültigen Fassung über die Festlegung der Hundesteuer 2023.

Durch öffentliche Bekanntmachung kann die Gemeinde Otzberg die Grundsteuer und die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 in der gleichen Höhe wie im Vorjahr festsetzen. Vorbehaltlich der Festlegung in der Haushaltssatzung 2023 wird daher öffentlich bekannt gemacht, dass der Grundsteuerhebesatz 2023 bei der Grundsteuer A 640 v.H. und der Grundsteuer B 595 v.H. beträgt.

Es sind somit die gleichen Grundsteuerbeträge wie im Vorjahr zu zahlen. Die Fälligkeiten sind aus den zuletzt bekanntgegebenen Grundsteuerbescheiden ersichtlich (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder 01.07.).

Für die Hundesteuer ist ebenfalls der gleiche Betrag wie im Vorjahr zu zahlen.

Die Steuer beträgt 60,00 € für den ersten Hund, 78,00 € für den zweiten Hund und 96,00 € für den dritten und jeden weiteren Hund. Für einen gefährlichen Hund beträgt die Steuer 600,00 €.

Der Betrag ist am 15.05. zur Zahlung fällig.

Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekanntgegeben.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die am Tag nach der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Otzberg, Otzbergstraße 13, 64853 Otzberg, einzulegen. Die Einlegung eines Widerspruchs entbindet nicht von der Verpflichtung, die festgesetzten Beträge termingemäß an die Gemeinde Otzberg zu entrichten.

Otzberg, 19.01.2023

Matthias Weber, Bürgermeister