B-Plan "Hinter der Kirche"


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Otzberg hat am 24.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans "Hinter der Kirche" beschlossen. Es wurde ein Entwurf erarbeitet, der in der Fassung vom 28.05.2024 mit Plan, textlichen Festsetzungen und Begründung von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 02.09.2024 zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen wurde.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hinter der Kirche" befindet sich im Ortsteil Nieder-Klingen. Er umfasst in der Flur 1 der Gemarkung Nieder-Klingen folgende Flurstücke:  Nr. 4/2 teilw., 4/3, 11/3, 13, 14/1, 14/2, 15/1 teilw, 15/2 teilw., 16/3 teilw., 17/1 teilw., 18/1 teilw., 19/1 und 21.

Durch diesen Bebauungsplan soll zur Deckung des Wohnbedarfs in Anlehnung an die bestehende Baustruktur in der Umgebung und mit Nutzung der bereits vorhandenen Erschließung eine bauliche Entwicklung im Innenbereich ermöglicht werden. Weiterhin soll der vorhandene Spielplatz als öffentliche Grünfläche sowie die Freifläche hinter der Kirche für kirchliche Nutzungen planungsrechtlich abgesichert werden.

Bei der oben genannten Stelle kann sich die Öffentlichkeit gem. § 13 a (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Telefonische Anfragen zum veröffentlichten Bebauungsplanentwurf richten Sie bitte an 06162 / 9604 406.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen, da die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt wird.

Während der Veröffentlichungsfrist des Bebauungsplanentwurfes können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: gemeindeverwaltung@otzberg.de.

Weiterhin können Stellungnahmen bei Bedarf während der Veröffentlichungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Otzberg, Otzbergstraße 13, 64853 Otzberg abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Otzberg, den 25.09.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Otzberg

gez. Matthias Weber, Bürgermeister