Die Wintergerstenaussaat sollte bis Anfang Oktober abgeschlossen sein, die Weizenaussaat kommt jetzt voll in Gang. Zur Entzerrung von Arbeitspitzen in der Herbstaussaat ist es möglich, den Weizen verhältnismäßig früh (ab Ende September) auszusäen.
Ein früher Aussaattermin kann neben den arbeitswirtschaftlichen auch andere Vorteile bringen. Früh gesäter Winterweizen kann bereits vor der Vegetationsruhe drei bis fünf Bestockungstriebe bilden. Vor allem auf Standorten mit geringem Wasserhaltevermögen oder häufig auftretender Vorsommertrockenheit kann so das Bodenwasser besser ausgenutzt werden. Auch können mögliche hohe Restnitratmengen von Flächen ohne nachfolgender Begrünung besser aufgenommen und vor der Auswaschung im Winter bewahrt werden. Dies trifft besonders für den Weizenanbau nach Silomais zu. - Andererseits birgt die frühe Aussaat die Gefahr von überwachsenen Beständen im Herbst, die leichter auswintern können. Durch die verlängerte Vegetationszeit im Herbst können auch leichter Blattkrankheiten auftreten. Gerade bei Frühsaaten ist daher der Sortenwahl (Gesundheit!) eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Sorten Türkis, Cubus, Potenzial können als A-(Brot-)Weizen, sowie Manager, Dekan, Terrier als B-Weizen für Frühsaaten empfohlen werden. Bei Frühsaaten muss unbedingt der Blattlausbefall kontrolliert werden, da Blattläuse das Gelbverzwergungsvirus übertragen. In diesem Jahr steht kein Beizmittel mit insektizider Wirkung für den Weizen zur Verfügung, unter Umständen muss ein Insektizid nach dem Auflaufen gespritzt werden
Sofern nach Mais nicht gepflügt wird, sollten auf jeden Fall die Stoppeln tief gemulcht werden. Damit wird die Strohrotte gefördert und der Pilzbefall durch Fusarien gemindert. Weizensorten mit einer geringeren Fusariumanfälligkeit sind Impression, Sobi und Toras.
Wichtig ist in jedem Fall eine angepasste Aussaatstärke. Saatgut ist nicht nur teuer, sondern dünnere Bestände haben in der Regel auch eine bessere Nährstoffeffizienz als zu dicke Bestände. In acht von zehn Jahren ist der ertragsbegrenzende Faktor die Wasserversorgung. Hier sind die dünneren Bestände deutlich überlegen. In Gunstlagen sind bei Frühsaaten Aussaatstärken von 200-260 Körnern/qm in Übergangs- und Höhenlagen jedoch 250-320 Körner/qm von Vorteil. Um den Saatgutaufwand möglichst gering zu halten, muss das Tausendkorngewicht entweder bekannt sein oder bei Nachbau ermittelt werden (zweimal 100 Körner abzählen und das Gewicht mit 5 multiplizieren). Die Aussaatstärke wird durch die Formel ?Kornzahl pro qm mal Tausendkorngewicht (in g) geteilt durch die Keimfähigkeit (95 %)? errechnet. Für weitere Fragen zur Sortenwahl und Aussaatstärke stehen die Berater der AGGL gerne zur Verfügung (Frau Homm-Belzer 06162-960430, Herr Bahr 06162-960438).
(11.09.08)
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Das LLH Griesheim , Frau Bürger und Herr Bickhardt, laden zu Informationsveranstaltungen zur Herbstaussaat mit folgenden Themen ein:
![]() | Sortenempfehlungen zur Herbstaussaat Wintergerste, Winterweizen, Roggen Triticale |
![]() | Ernteergebnisse LLH Versuchsfeld Leeheim (Weizen, Wintergerste, Beregnung) |
![]() | Pflanzenschutzmaßnahmen im Wintergetreide |
![]() | Probleme mit samenbürtigen Krankheiten wie z.B. Weizensteinbrand , Gerstenflugbrand, Abhilfe mit Saatgutbeizung ? |
![]() | Pflanzenschutz in Winterraps |
![]() | Schneckensituation im Herbst |
Veranstaltungstermine und Orte:
Montag 25. August 2008 19:30 h, 64347 Griesheim Pfützenstraße 67, Gebäude LLH 1.Stock
Donnerstag 28. August 2008 19:30 h 64385 Reichelsheim Scheffelstraße 11 Hauptgebäude Amt für ländlichen Raum Seminarraum
Nachdem die Getreideernte mit guten Erträgen abgeschlossen ist, bietet es sich an auf den geräumten Flächen wieder Gülle, Klärschlamm oder andere organische Dünger auszubringen. Aber Achtung: Umweltauflagen müssen berücksichtigt werden.
So schreibt die Düngeverordnung, die von allen Landwirten befolgt werden muss, vor, dass nach der Ernte Gülle, Jauche, Geflügelkot und sonstige flüssige Düngemittel nur zu Feldgras, Herbstsaaten, Zwischenfrüchten oder zur Strohdüngung in einer Höhe von max. 40 kg Ammonium-N/ha bzw. max. 80 kg Gesamt-N/ha ausgebracht werden dürfen. Das heißt es darf von Rindergülle nicht mehr als 20 cbm oder von der gehaltvolleren Schweinegülle nur 10 cbm ausgebracht werden. Diese Vorgaben machen Sinn, denn die Nährstoffe in den Wirtschaftsdüngern sollen für die Pflanzenernährung verwendet und nicht entsorgt werden.
In sensibleren Bereichen, z.B. in Wasserschutzgebieten erfolgt eine differenziertere Betrachtung der nachfolgend angebauten Kulturarten (Herbstsaaten). Zwischenfrüchte oder Körnerraps können die ausgebrachten Nährstoffmengen bis zur Vegetationspause komplett aufnehmen. Anders sieht es beim Wintergetreide aus. Wintergerste, die bereits im September gesät wird, kann im Herbst und in günstigen Lagen durchaus bis zu 40 kg Stickstoff/ha verwerten, Weizen hingegen, der sich vor Winter kaum bestockt, nimmt höchstens 20 kg Stickstoff/ha auf. Alles was über diese Menge hinaus ausgebracht wird, kann über Winter ausgewaschen werden. Deshalb wird in solchen Gebieten die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngern im Sommer oder Herbst nur zu stark zehrenden Zwischenfrüchten oder Raps zugelassen. Eine Düngung zur Förderung der Strohrotte ist nicht gestattet, vielmehr soll die Strohrotte durch eine gute Verteilung und sorgfältige Einarbeitung gefördert werden.
Wenn der Viehbestand zu groß oder die Flächen zu klein sind, um eine gute Nährstoffverwertung zu gewährleisten, ist auch die Abgabe an viehlos wirtschaftende Betriebe zu erwägen. Für die Planung und Organisation einer Güllebörse arbeiten derzeit die Berater der AGGL eng mit dem örtlichen Maschinenring (MBLV-Südhessen) zusammen.
In jedem Fall müssen Wirtschaftsdünger nach der Ausbringung auf unbestellten Ackerflächen unverzüglich eingearbeitet werden. Denn Ammoniak, welches bei der Gülleausbringung freigesetzt wird, gehört als wichtiger Pflanzennährstoff in den Boden und nicht in die Luft.
(18.08.08)
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Maisernte und Wintergetreideaussaat stehen demnächst an. Deshalb wollen wir uns noch einmal Maisbestände ansehen, um die Wirkung verschiedener Bodenbearbeitungs- und Düngungsmaßnahmen zu begutachten.
Über aktuelle Fragen zur Sortenwahl und Pflanzenschutzmaßnahmen im Wintergetreide informiert Frau Annika Bürger, LLH Reichelsheim/Griesheim.
Wir laden Sie herzlich ein, an dem Feldrundgang durch die Gemarkungen Laudenau und Winterkasten teilzunehmen.
Donnerstag, 21. August, 19.30 Uhr,
Treffpunkt Parkplatz am Friedhof Laudenau (zwischen Winterkasten und Laudenau)
Außerdem möchten wir Sie auf den Grünlandtag des LLH in Fränkisch-Crumbach am 05. September hinweisen.
Gäste sind immer herzlich willkommen
(12.08.08)
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Abgeerntete Rapsflächen können zu einem Problem für den Wasserschutz werden. Nur ein Teil der zum Raps gedüngten Nährstoffmengen werden mit dem Korn abgefahren. Ein großer Rest bleibt mit dem Rapsstroh auf dem Acker und kann erhebliche Nährstoffmengen freisetzen.
So wichtig die Bodenbearbeitung nach der Ernte auch ist: im Gegensatz zum Getreide, sollte nach der Rapsernte zunächst keine Stoppelbearbeitung durchgeführt werden. Nur so wird sicher gestellt, dass Rapssamen, nicht vergraben werden.
Der Grund: Eine verlustarme Ernte ist bei Raps nicht möglich. Schon unter optimalen Erntebedingungen liegen 1,5-2,0 dt Rapskörner pro ha auf dem Felde. Je nach Tausendkorngewicht bedeutet dies, das auf dem Acker etwa 3.500-4.500 ausgefallene Körner/qm liegen. Dies entspricht nahezu dem 100-fachen der normalen Rapsaussaatmenge. Da vergrabene Rapssamen etwa 10 Jahre keimfähig bleiben, muss es nach der Rapsernte vor allem darum gehen, möglichst alle ausgefallenen Rapssamen zum Keimen zu bringen. Dies gelingt am Besten, wenn zunächst auf jegliche Stoppelbearbeitung verzichtet wird. Wichtig ist, dass die Bodenbearbeitung vor dem Keimen der neu ausgesäten Rapsbestände erfolgt, um die Übertragung von Krankheiten und Schadinsekten zu verhindern. Daher sollte erst Ende August eine erste, sehr flache Bearbeitung des Bodens durchgeführt werden, die vor allem dem Zweck dient, die Rapsstängel umzuknicken und deren Rotte weiter zu fördern. Bei starker Verunkrautung kann vorher eventuell ein Herbizid eingesetzt werden.
(17.07.08)
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Bodenstrukturschäden durch nassen Böden bei der Ernte im letzten Jahr führten auch beim Wintergetreide (Septemberaussaaten) zu schlechten Bestellbedingungen. Der Mitte Oktober gesäte Weizen lief wegen der Trockenheit erst relativ spät im Dezember auf. Trotz des vergleichsweise milden Winters konnten sich die Bestände, auch auf Grund der Frostperiode Mitte Februar, meist nur durchschnittlich entwickeln. Überwachsene Bestände gibt es in diesem Jahr kaum. Die meisten Wintergetreidebestände sind normal entwickelt, einige Wintergerstenschläge weisen zu hohe Bestandesdichten auf.
Auf den besseren Böden (> 65 BP) sind deutliche Unterschiede der Nmin-Mengen im Boden in Abhängigkeit von Vorfrucht und organischer Düngung zu erkennen. Während im Oberboden aller Flächen die Nmin-Werte um 25 kg NO3-N/ha liegen, befinden sich in den unteren Bodenschichten vor allem nach Raps und Erbsen sowie auf Flächen mit regelmäßigen Güllegaben zum Teil noch erhebliche Stickstoffreserven. Es ist zu erwarten, dass diese Mengen, sei es durch kapillaren Aufstieg oder bei Durchwurzelung des Bodens ab dem Schossen vom Wintergetreide verwertet werden können. Düngefenster sollten unbedingt angelegt werden, will man keine unliebsamen Überraschungen erleben! Zum Schossen und ggfs. zur Qualitätsgabe sollten Chlorophyllmessungen ergänzend durchgeführt werden.
Die hohen Preise zur Ernte 2007 werden u.U. zur Steigerung der Intensität im Pflanzenbau anregen. Empfohlen wird generell eine dem Standort angepasste Produktion. Dabei sollte die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen unter den entsprechenden Standortbedingungen berücksichtigt werden. Auf schwächeren Böden ist eher Wasser der ertragsbegrenzende Faktor, nicht die absolute Düngermenge!
Wenn wir einen warmen März bekommen, kann gerade auf Flächen von viehhaltenden Betrieben und auf Böden mit hohen organischen Anteilen mit einer hohen Mineralisierung gerechnet werden. Die Startgabe sollte also bei guten Beständen nicht übertrieben werden!
Die N-min-Werte liegen bei rund 70 kg N/ha (0 ? 90 cm), wovon im Durchschnitt 20-25 kg N in der oberen Schicht zu finden sind.
Düngeempfehlungen: Gute Bestände brauchen keine erhöhten Startgaben!
Normal entwickelte Bestände
Ab Anfang März mit 50? 60kg N/ha. Ggfs. entsprechende Güllegaben anrechnen! (Bitte berücksichtigen Sie Ihre Untersuchungsergebnisse: Ammonium-N zu 100 %, ansonsten Gesamt-N von Rindergülle zu 50 %, von Schweine-Gülle zu 60 % anrechnen.)
Schwach entwickelte Bestände:
Ab Anfang März sofort mit 60 kg N/ha andüngen, ca. 3 Wochen später 20 ? 30 kg N/ha als 1b-Gabe. Dies gilt besonders für pfluglos gesäte Flächen und Stoppelweizen auf viehlosen Betrieben.
| Vorfrucht | Mittelwert (0-30 cm) | Mittelwert (0-90 cm) |
| Mais, Kartoffeln | 20 | 67 |
| W.Getr. ohne Wirtschaftsdünger | 20 | 55 |
| W.Getr. mit Wirtschaftsdünger | 20 | 100 |
| Raps, Erbsen | 20 | 105 |
| Z. Rüben | 20 | 48 |
| Hauptfrucht2008 | Bestandsentwicklung | 1. Gabe Veg.-Beginn | 2. GabeSchossen |
| W. Gerste | mittel-Stark | 50-60 | 50-60 |
| W.Weizen | normal | 50-60 | 60 |
| nach Raps, Erbsen, | 50 | 30-40 Chlorophyllmessungen! | |
| Kartoffeln oder Mais | 50 | 40-50 | |
| schwach, Spätsaaten | 60 (1a) + 20 (1b, 3Wochen später) | 60 | |
| Stoppelweizen | 60 | 60 | |
| W. Roggen | normal | 40-60 | 40-60 |
Betriebe mit regelmäßigen Wirtschaftsdüngerausbringungen sollten die 2. Gabe um 20 kg N/ha reduzieren
(10.03.08)
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Dieses Jahr ist alles anders! Während wir im vergangenen Frühjahr nach einem englischen Winter für die meist gut entwickelten Bestände eine Reduktion der Frühjahrs N-Gabe empfohlen hatten (wer konnte denn auch ahnen, dass wir eine extrem trockenes Frühjahr und einen verregneten Sommer in 2007 bekommen würden) muss in diesem Jahr die Düngung des Rapses deutlich differenzierter betrachtet werden, erst recht, da die steigenden Preise auch eine Veränderung der Anbauintensität nach sich zieht. Ob höhere Rapspreise aber auch eine gesteigerte N-Düngung bedeuten müssen, ist kritisch zu hinterfragen. Eine Kompromissformel der DLG lautet: Mehr Sorgfalt im Acker- und Pflanzenbau. Es ist die Aufforderung, gezielt jeden Produktionsschritt neu zu kalkulieren und den tatsächlichen Aufwand individuell zu bestimmen.
Der Rapool ?Ring weist darauf hin, was bei der N-Bemessung zu bedenken ist:
![]() | Gesetz vom abnehmende Ertragszuwachs: ab einer N-Düngung > 200 kg N/ha beträgt der Ertragszuwachs weniger als 1 dt/ha je 50 kg N/ha, die zusätzlich gedüngt wurden. |
![]() | Eine zu hoch bemessene Startgabe mindert die Frostresistenz erheblich, aufgerissene Stängel führen zu erheblichen Krankheitsdruck. |
![]() | Steigende Kosten je kg N. |
![]() | Abnehmender Ölgehalt (je 70 kg N/ha sinkt der Ölgehalt um 1 %). |
Die Bestellung des Rapses erfolgte dieses Mal oft unter nicht optimalen Bedingungen.. Die kühlen und nassen Verhältnisse im Herbst 2007 haben dazu geführt, dass die Pflanzen eine geringe Wurzelmasse mit wenig Tiefgang aufweisen. Strukturschäden im Boden durch die Nässe während des Sommers haben zudem dazu geführt, dass unter Umständen das Stroh der Vorfrucht noch verrotten muss. Es ist daher sinnvoll mittels einer Spatenprobe die Strohrotte zu erfassen. Wenn Strohreste deutlich zu erkennen sind, ist die N-Düngung zur ersten Gabe um 20 kg N/ha zu erhöhen. Nitrathaltige Dünger sind zur Startgabe zu bevorzugen .
Zu Berücksichtigen ist neben dem Nmin-Wert in jedem Fall auch die Nährstoffaufnahme der Pflanzen vor dem Winter! Diese sind auf jeden Fall anzurechnen. Die Nährstoffaufnahme kann entweder durch Zählen der Blätter vor Vegetationsende (Faustregel: Anzahl der Blätter mit sich selbst multiplizieren = kg N/ha aufgenommener Stickstoff), durch Messung des Wurzelhalses (bis 0,6 cm ca. 30 kg N/ha, 0,8 ? 1,2 cm ca. 40 ? 60 kg N/ha, > 1,3 cm über 70 kg N/ha), Bestimmung der Frischsubstanz der Pflanzen vor- und nach-Winter mit nachfolgender N-Aufnahme-Berechnung (Rapool-Methode) oder Pflanzenanalysen.
Wir haben in diesem Jahr verschiedene Methoden angewandt. Sowohl das Zählen der Blätter (bei normaler Bestandesdichte), als auch die Rapool-Methode lieferten gute Übereinstimmungen mit den Ergebnissen aus Pflanzenanalysen.
Die Pflanzenanalysen zeigen:
(schwache) Rapsbestände ohne Andüngung im Herbst, auf Flächen, die nur mineralisch gedüngt werden, haben bis zum heutigen Zeitpunkt 20 kg N/ha aufgenommen!
(mittlere) Rapsbestände mit mineralischer Andüngung im Herbst haben 50-60 kg N/ha aufgenommen!
(kräftige) Rapsbestände auf Flächen mit regelmäßiger organischer Düngung und Andüngung.(Gülle?) zur Saat haben 90-110 kg N/ha aufgenommen!
Diese N-Mengen sollten bei der Bemessung der 2. Gabe berücksichtigt werden. Auf guten, umsetzungsstarken Böden kann die Reduktion der N - Menge tendenziell stärker erfolgen als auf leichteren oder zur Austrocknung neigenden Standorten. Je früher und kräftiger ein Bestand in die Vegetation startet, desto deutlicher kann die Gesamt ? N - Menge reduziert werden. Umgekehrt erfordern schwache Bestände und ein später Vegetationsbeginn eine kräftige Andüngung. Steht dem Raps genügend Zeit zur Verfügung, um den Stickstoff aufzunehmen, spielt die N-Form keine große Bedeutung.
Diesen Düngungsempfehlungen basieren auf eine Ertragserwartung von max. 40 dt/ha für die schwachen Bestände und 45 dt/ha für mittlere und kräftige Bestände. Bei schlechter Durchwurzelung des Bodens bzw. erheblichen Reststrohmengen ist die Startgabe um 20 kg N/ha zu erhöhen.
Gute Erfahrungen wurden auch mit einer Düngung in einer Gabe mit stabilisierten Stickstoffdüngern wie z.B. Rapspower oder Raps AS/Entec gemacht.
Bitte denken Sie an die Dokumentation gemäß Düngeverordnung!
| Bestrandsentwicklung | Frühjahrs-Nmin | 1. Gabe | 2. Gabe |
| schwacher Bestand(ohne Herbst-N, viehloser Betrieb) | 20-40 | 100 | 80 |
| mittlerer Bestand(Herbstdüngung, oder regelm. Wdg.N) | 45-60 | 60-80 | 60-80 |
| kräftiger Bestand | 45-60 | 60 (-80) | 60 |
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| (21.02.2008) | |||
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Infoveranstaltung am Dienstag, 19. Februar, 14.00 - 16.30 Uhr, Reichenberghalle in Reichelsheim!
Umstellung auf ökologischen Landbau. - Was ist im Pflanzenbau, in der Tierhatung und bei der Förderung zu berücksichtigen.
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WSGe Nieder/Ober Klingen, Guttelbruch am Donnerstag, den 07.02.2008
um 20.00 Uhr in der Feuerwehrklause in Nieder-Klingen,
WSGe Lengfeld, Groß-Umstadt, Hering am Montag, den 11.02.2008,
um 20.00 Uhr im ?Neuwiesenhof? (Otto Storck) in Lengfeld
WSG Habitzheim am Dienstag, den 12.02.2008,
um 20.00 Uhr im Gasthaus ?Zur frischen Quelle? (Mickler) in Habitzheim
Bitte bringen Sie Ihre Ergebnisse der Bodenuntersuchungen vom Herbst, die Schlagkarteien für das Erntejahr 2007 und die Anträge auf Bezuschussung mit.
Mit freundlichen Grüßen
- AGGL ? Dr. Angela Homm.Belzer
(04.02.2008)
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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine langfristig angelegte Umsetzung des Wasserschutzes. - Grundwasser, Flüsse und Seen sollen, sofern sie es noch nicht sind, in einen guten Zustand gebracht und auch gehalten werden. Angestrebt werden Werte, wie sie auch in der Trinkwasserversorgung eingehalten werden müssen. Es ist leider absehbar, dass diese Ziele der EU nicht sofort überall erfüllt und Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer erforderlich werden können
Die Bestandsaufnahme zur Wasserrahmenrichtlinie hat gezeigt, dass für viele Gewässer das Ziel eines guten Zustandes bis 2015 voraussichtlich nicht erreicht werden kann.. Hessenweit kann davon ausgegangen, dass nur für 44 % der Grundwasserkörper der sogenannten ?guten Zustand? erreicht werden kann. Der südhessische Raum wurde als besonders gefährdet ausgewiesen. Nun gilt es, Verfahren zu entwickeln, um den tatsächlichen Handlungs- und Maßnahmenbedarf für eine nachhaltige Verbesserung der Gewässer aufzuzeigen. Dabei greift man auf die Erfahrungen der Wasserschutzgebietskooperationen gerne zurück. Bewährte Maßnahmen können ohne größere Erprobungen übernommen werden. Die in den Kooperationen bewährte Zusammenarbeit von Landwirten und Wasserversorgern in Arbeitskreisen soll jetzt in ?Beteiligungswerkstätten? für die jeweiligen Flusseinzugsgebiete angewendet werden. Hierzu lädt das Regierungspräsidium ein und stellt über externe Gutachter entsprechende Maßnahmenkataloge zur Diskussion.
Landwirte, die schon im Rahmen von Kooperationen sich aktiv am Grundwasserschutz beteiligen, wie die Bauern in Otzberg und Groß-Umstadt, brauchen sich in dieser Hinsicht keine weiteren Gedanken zu machen. Denn in den Gemeinden mit Kooperationen gilt die Umsetzung der WRRL als vollzogen. Weitere Auflagen sollen hier nicht gemacht werden.
(22.01.2008)
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Probeschnitte vom 11. September haben für Silomaisbestände in den günstigen Lagen TS-Gehalte zwischen 33 und 36 % ergeben. Der TS-Gehalt im Kolben lag bei diesen Standorten um 55 %. Anzustreben sind 30 bis 35 % Trockensubstanz (gesamt) und vor allem mehr als 50 % Trockensubstanz im Kolben. Somit ist die Siloreife bei der Mehrzahl der Bestände im Gebiet Brensbach/Otzberg/Umstadt/Schaafheim erreicht. In ungünstigen Lagen wurden allerdings noch TS-Gehalte von 28 % und 48 % TS im Kolben ermittelt. Hier sollte die Ernte erst ab dem 24. September erfolgen.
Das deutsche Maiskomitee bietet unter www.maiskomitee.de/maisprog/index.aspx eine Anwendung zur Reifeprognose an, die Wetterverlauf, Aussaat und Sorte berücksichtigt. Für die Nutzung dieses Dienstes ist eine unkomplizierte und kostenlose Anmeldung erforderlich. Die Prognose stimmt sehr gut mit unseren Messungen überein. Bei Fragen sind wir gerne behilflich.
Wenn ein Landwirt im Wasserschutzgebiet Interesse an einer Wiegung (Achslastwaage) zur Ermittlung des Maisertrages hat, sollte er sich bitte baldmöglichst mit der AGGL in Verbindung setzen (Tel. 06162-960430 oder ?438).
| Ort | Sorte | Silo- reifezahl | Aussaat | TS-Gesamt- pflanze(%) | TS-Kolben(%) | TS- Restpflanze(%) |
| Groß-Umstadt | PR39F58 | S260 | 14. Apr | 36,3 | 56,8 | 22,9 |
| Heubach | 34,7 | 54,4 | 21,5 | |||
| Klein-Umstadt | Benicia | S280 | 19. Apr | 33,3 | 54,7 | 21,0 |
| frau Naußes | PR38 H20 | S260 | 20. Apr | 28,6 | 45,8 | 19,1 |
| Gesamtpflanze: optimal 30-35 % | Kolben: optimal > 50 % | |||||
nachdem in den letzten zwei Jahren der Arbeitskreis sich in sieben Sitzungen intensiv mit der Neugestaltung und Ausweitung der Kooperation für das Wasserschutzgebiet Groß-Umstadt, Brunnen 1-5, befasst hat, kann jetzt der neue Kooperationsvertrag und der neue Rahmenvertrag allen Nutzungsberechtigten im Wasserschutzgebiet vorgestellt werden. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums liegt vor.
Wie laden Sie sehr herzlich ein, am
Montag, den 8. Dezember um 20.00 Uhr
im Neuwiesenhofpavillon (Otto Storck) in Otzberg-Lengfeld
an einer Informationsveranstaltung teil zu nehmen.
Den Entwurf desKooperationsvertrags sowie Schutzgebietskarten finden Sie weiter unten als pdf-Dokumente
Der Kooperationsvertrag stellt in den Auflagen zur Bewirtschaftung der Flächen im Wasserschutzgebiet eine Alternative zur Verordnung des Regierungspräsidiums dar.
Im Vergleich zum alten Vertrag hat sich einiges geändert. Zum einen ist das Gebiet deutlich größer geworden, denn große Teile der Gemarkungen Heubach, Wiebelsbach, Frau Nauses, Lengfeld, Zipfen, und Hering befinden sich in der Zone III B. Zum anderen wurde in dem neuen Vertrag ein deutlicher Schwerpunkt auf Bodenbearbeitung und Saattermine gelegt. Auch für die erweiterte Schutzzonen II wurde ein Kompromiss gefunden, der sich im geänderten Rahmenvertrag widerspiegelt.
Der Kooperationsvertrag stellt in den Auflagen zur Bewirtschaftung der Flächen im Wasserschutzgebiet eine Alternative zur Verordnung des Regierungspräsidiums dar.
Im Vergleich zum alten Vertrag hat sich einiges geändert. Zum einen ist das Gebiet deutlich größer geworden, denn große Teile der Gemarkungen Heubach, Wiebelsbach, Frau Nauses, Lengfeld, Zipfen, und Hering befinden sich in der Zone III B. Zum anderen wurde in dem neuen Vertrag ein deutlicher Schwerpunkt auf Bodenbearbeitung und Saattermine gelegt. Auch für die erweiterte Schutzzonen II wurde ein Kompromiss gefunden, der sich im geänderten Rahmenvertrag widerspiegelt.
Koopvertrag_Oktober_2008.pdf |
Rahmenvertrag_Oktober_2008.pdf |
GU_Schutzgebietsgrenzen.pdf |
NAG_Karte_GrossUmstadt1.pdf |
| Ort | Sorte | Siloreifezahl | Aussaat | TS-Gesamtpfl.(%) | TS-Kolben(%) | TS-Restpfl.(%) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Lützelbach | Lukas | 240 | 28. Apr | 27,3 | 37,3 | 20,7 |
| Klein-Bieberau | 37,3 | 51,5 | 25,0 | |||
| Brandau | Magister, Attribut, LG 32.76 | 240-250 | 08. Mai | 30,1 | 45,5 | 21,9 |
| Laudenau | Nathan, Attribut, Motor | 240 | 05. Mais | 30,4 | 45,5 | 22,3 |
| Winterkasten | 240 | 28,6 | 42,6 | 21,6 |
Gesamtpflanze optimal 30-35 % TS
Kolben optimal > 50% TS
(11.09.08)
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Um Oberflächengewässer und Grundwasser zu schützen hat der Gesetzgeber im Rahmen der Düngeverordnung eine Kernsperrfrist erlassen, in der die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel mit Ausnahme von Stallmist verboten ist. Besonders betroffen sind flüssige Wirtschaftsdünger wie Gülle, Jauche und die Klärschlammausbringung. Dieses Ausbringungsverbot gilt auf allen Ackerflächen vom 01. November bis zum 31. Januar. Für Grünlandflächen gilt die Zeit vom 15. November bis zum 31. Januar!
In besonders sensiblen Gebieten kann dieses Ausbringungsverbot ausgeweitet werden. Daher gilt in Wasserschutzgebieten auf Ackerflächen ein Ausbringungsverbot ab dem 15.Oktober. Grünland kann aufgrund der dichteren Pflanzenbestände geringe Güllegaben auch noch im Spätherbst verwerten. Deshalb gilt das Ausbringungsverbot auf Grünland erst später.
Der Schutz des Wassers ist auch ein Nutzen für die Landwirte. Jedes Kilogramm Stickstoff, dass nicht ausgewaschen wird, führt zu Einsparungen auf dem Düngerkonto der Landwirte. Eine ausreichende Lagerkapazität zahlt sich auf jeden Fall aus. Ab dem 01.Januar 2009 muss jeder viehhaltende Betrieb mindestens sechs Monate Lagerkapazität vorweisen. In etlichen Wasserschutzgebieten wurden deshalb bereits gemeinschaftliche Güllelager errichtet.
Für die Stallmistausbringung gibt es mit Ausnahme von Geflügeltrockenkot keine Kernsperrfrist. Der Grund ist, dass der im Rinder-, Schweine- oder Pferdemist vorliegende Stickstoff sehr schwer verfügbar ist. Er muss erst im Boden umgesetzt (mineralisiert) werden. Schnelle Einträge ins Grundwasser durch Stallmistausbringung sind sehr unwahrscheinlich. Lediglich mit Bodenerosion können Gewässerverunreinigungen erfolgen, weshalb Abstandsauflagen zu benachbarten Fließgewässern und erosionsmindernde Maßnahmen zu beachten sind.
(20.10.08)
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Probeschnitte vom 09. September haben für Silomaisbestände im Odenwald TS-Gehalte zwischen 27 und 37 % ergeben. Der TS-Gehalt im Kolben lag nur an einem Standort über 50 %. Anzustreben sind 30 bis 35 % Trockensubstanz (gesamt) und vor allem mehr als 50 % Trockensubstanz im Kolben.
In günstigen Lagen ist die Siloreife somit erreicht bzw. wird sie in der nächsten Woche erreicht. Für Bestände in ungünstigen Lagen und für spät gesäte Bestände werden wir die TS-Bestimmung in den nächsten Wochen fortführen. Wenn Sie bestimmte Schläge beprobt haben möchten, setzen Sie sich bitte Dienstags bis 10.30 Uhr mit uns in Verbindung.
Bei Interesse an einer Wiegung (Achslastwaage) zur Ermittlung des Maisertrages hat, bitten wir um ein kurzes Telefonat (Tel. 06162-960430 oder ?438).